§ 1 Wirksamkeit des Vertrages
Der Transfervertrag kommt mit der schriftlichen oder mĂŒndlich/fernmĂŒndlich getĂ€tigten Buchung des Kunden zustande. Nimmt Rikscha Deluxe die Buchung des Kunden innerhalb einer Frist von 5 Tagen nicht per schriftliche BestĂ€tigung an, so wird auch ein Transfervertrag fĂŒr beide Parteien wirksam. BestĂ€tigt Rikscha Deluxe die Buchung in Abweichender Form, so ist der Kunde an die Abweichung gebunden, sofern er sich nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der BestĂ€tigung mit Rikscha Deluxe in Verbindung setzt, um die Abweichungen zu bestĂ€tigen oder zu verĂ€ndern.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Transferleistung ergibt aus dem Angebot oder aus den Inhalten der Buchung. Rikscha Deluxe behĂ€lt sich Ănderungen der Transferleistungen vor, soweit sie nicht den wesentlichen Inhalt der Transferleistung verĂ€ndern. NachtrĂ€gliche PreisĂ€nderungen werden von Rikscha Deluxe ausgeschlossen. Die Transferleistung und DurchfĂŒhrung sind der jeweils gĂŒltigen Preisliste zu entnehmen. Zusatzleistungen bedĂŒrfen einer vorher schriftlichen Vereinbarung. Rikscha Deluxe ist berechtigt, Transferdienstleistungen von LeistungstrĂ€gern und deren Mitarbeiter durchfĂŒhren zu lassen.
Die Beförderung von Kindern, unabhÀngig vom Alter, sind im Preis enthalten, da sie als zu befördernde Person angesehen werden.
Der angegebene Preis bezieht sich auf eine Abholadresse und der einfachen Strecke. FĂŒr jede zusĂ€tzlich angefahrene Adresse die auf dem direkten Weg vom oder zum Ziel des Transfers liegt, wird ein Zusatzentgelt berechnet. Der Preis des Transfers, unabhĂ€ngig der Art des Transfers, schlieĂt einen Koffer und ein HandgepĂ€ck pro Person ein.
Rikscha Deluxe verpflichtet sich, auch bei VerspĂ€tungen der ankommenden FlĂŒge (gilt nicht bei Buchungen fĂŒr Abholungen vom Bahnhof) ein Fahrzeug bereitzustellen. Hierbei wird aber nicht ausgeschlossen, dass es fĂŒr den Kunden zu Wartezeiten (bis zu 1 Stunde) fĂŒhren kann. Ebenfalls wird hierbei nicht ausgeschlossen, dass fĂŒr Kunden die einen Einzeltransfer gebucht haben, dieser noch vollstĂ€ndig gewĂ€hrleistet wird.
- FĂŒr Rikscha Deluxe sind die gem. Buchungsauftrag angegebenen Zeiten der Ankunft verbindlich.
- Der Kunde /Fahrgast verpflichtet Ănderungen oder Umbuchungen bezĂŒglich der Flugzeiten o.Ă€. schriftlich/fernmĂŒndlich oder per e-mail bei Rikscha Deluxe anzuzeigen. Bei nicht mitgeteilten Ănderungen die zu einer Leerfahrt von Rikscha Deluxe fĂŒhrt, wird dieses im vollen Umfang berechnet und die Pflicht zu einer weiteren/spĂ€teren Beförderung entfĂ€llt.
- Ausnahmesituationen wie z.B. schlechte WitterungsverhÀltnisse, Katastrophen o.À. sind von Rikscha Deluxe nur begrenzt aufzufangen, so dass vom Kunden hierbei auch lÀngere Fahr- oder Wartezeiten zu akzeptieren sind.
- Die jeweiligen Abholzeiten werden von Rikscha Deluxe unter den Vorgaben bzw. Bestimmungen der Reise/Fluggesellschaften und der gem. Routenplanung benötigten Fahrzeit mit dem Kunden abgestimmt.
- GepÀck wird in der o.a. Anzahl durch Rikscha Deluxe kostenlos befördert. ZusÀtzliches oder SperrgepÀck (Kostenpflichtig) muss spÀtestens 8 Tage vor Antritt des Transfers bei Rikscha Deluxe angemeldet werden.
- Als Sonderbuchung gilt ebenfalls der Wunsch oder Bestellung eines besonderen Fahrzeuges. Rikscha Deluxe stellt fĂŒr die Transferdienstleistung Vans (Kat. 7-8 Sitzer) zur VerfĂŒgung. FĂŒr PKWs, groĂe Busse oder besondere Limousinen werden vorher vereinbarte Zusatzentgelte in Rechnung gestellt.
§ 3 Preis
Der gemÀà Angebot oder derzeitig gĂŒltige, in der Preisliste angegebene, Preis ist vom Kunden bei der Buchung, im ReisebĂŒro oder anderer Buchungsstelle in vollem Umfang zu entrichten. Wird Zahlung beim Fahrer erwĂŒnscht, so ist Zahlung des vollen Transferpreises bei Antritt der ersten Fahrt zu leisten.
§ 4 RĂŒcktrittsrecht
FĂŒr beide Vertragspartner besteht die Möglichkeit das gesetzliche RĂŒcktrittsrecht in Gebrauch zu nehmen. Rikscha Deluxe erhebt bei einer RĂŒcktrittserklĂ€rung des Kunden, sollte sie bis spĂ€testens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt eingehen, keine GebĂŒhren. FĂŒr Stornierungen, die spĂ€ter angemeldet werden, erhebt Rikscha Deluxe als GebĂŒhr die Höhe des Fahrpreises fĂŒr die erste Fahrt, höchstens jedoch 200,00âŹ. No-Show Fahrten werden mit 100% berechnet. RĂŒcktrittserklĂ€rungen / Stornierungen haben generell immer in schriftlicher (Brief, Fax oder e-mail) Form zu erfolgen.
§5 Haftung
FĂŒr eine gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, sorgfĂ€ltige Auswahl der LeistungstrĂ€ger und die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung der gebuchten Transferdienstleistung haftet Rikscha Deluxe. Im Schadensfalle haftet Rikscha Deluxe im Rahmen des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und deren gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichteintreten der gesetzlichen Versicherung haftet Rikscha Deluxe im beschrĂ€nkten MaĂ, in der Höhe des zweifachen Gesamtfahrpreises. Rikscha Deluxe haftet jedoch nur im Falle der groben FahrlĂ€ssigkeit.
§ 6 Transfer – Besonderheiten
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht. Der Verzehr von Speisen und GetrÀnken, durch den Kunden, in den Fahrzeugen ist ebenso wie das Rauchen nicht gestattet
Beförderung von Haustieren bedarf es einer sonderlichen Vereinbarung. Sollen Babys oder
Kleinkinder befördert werden, so ist dieses vorher anzumelden, damit fĂŒr die dementsprechenden
Sitzmöglichkeiten von beiden Vertragspartner gesorgt werden kann. Rikscha Deluxe ist gemÀà Gesetzgeber verpflichtet mindestens eine fĂŒr Kinder passende Sitzmöglichkeit (Sitzerhöhung) zur VerfĂŒgung zu stellen. Gem. STVO besteht fĂŒr jeden zu befördernde Fahrgast die Anschnallpflicht. Ausnahme nur gegen Vorlage einer Befreiung zur Anschnallpflicht. FĂŒr BeschĂ€digungen die durch den Kunden am Fahrzeug herbeigefĂŒhrt wurden, haftet dieser im vollen Umfang zuzĂŒglich Aufwandsleistungen. Die FahrgĂ€ste mĂŒssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leisten. Bei Zuwiderhandlung oder bei Darstellung einer GefĂ€hrdung der Sicherheit des StraĂenverkehrs, ist Rikscha Deluxe oder deren eingesetzter Chauffeur berechtigt, diese FahrgĂ€ste von der Beförderung auszuschlieĂen. In einem solchen Fall, wird die volle Höhe des Fahrpreises zuzĂŒglich Neben und Sonderleistungen berechnet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so Àndert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hannover.